Hygienekonzept

 

Das Hygienekonzept wird ab 3. April 2022 ausgesetzt.

Wir bitten Euch aber weiterhin, unsere Veranstaltungen nur zu besuchen, wenn Ihr keine typischen Symptome oder sonstigen Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verspürt. Bitte überprüft dies im Zweifel auch durch einen gewissenhaft durchgeführten Selbsttest.

Vor Ort stehen weiterhin Desinfektionsmittel bereit, wir achten auf regelmäßiges Lüften und bitten Euch, Abstände einzuhalten, wo dies möglich und sinnvoll ist. Bitte nehmt aufeinander Rücksicht und respektiert die Bedürfnisse der anderen Gäste.

Hygienekonzept der Black Cats Dachau (Stand 08.11.2021)

Regeln für Mitglieder und Gäste

  1. Die Teilnahme ist nur für Personen zulässig, bei denen aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. („Asymptotische Personen“ im Sinne §2(1) SchAusnahmV)

  2. Die Teilnahme ist ausschließlich für Personen gestattet,

    a) die geimpft und im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises sind
    b) die genesen und im Besitzt eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind
    c) die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen können und einen negativen Testnachweis aufgrund eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, vorlegen können.

    (Quelle: Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) Vom 1.September 2021; Text gilt ab: 06.11.2021)

  3. Die Teilnahme an Clubabenden und Veranstaltungen der Black Cats Dachau erfolgt für Gäste ausschließlich durch Vorabanmeldung per Telefon oder Mail.

  4. Es wird bei jeder Veranstaltung eine Anwesenheitsliste geführt. Alle Anwesenden verpflichten sich, das Hygienekonzept in der aktuellen Fassung zu beachten; dieses liegt für alle Teilnehmer einsehbar aus. Gäste müssen zusätzlich ihre Adresse und Kontaktdaten (Telefon oder E-Mail)  angeben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verwendet.

  5. Jeder Tänzer beachtet die allgemeinen Hygieneregeln:
    • Händedesinfektion bei Betreten des Raumes, sowie während der Veranstaltung in ausreichendem Maße. Desinfektionsmittel stehen bereit.
    • Tragen einer FFP2-Maske außerhalb des Veranstaltungsraumes. Im Tanzsaal besteht keine Maskenpflicht. 

  6. Getanzt werden kann in normaler Kleidung („casual“); es stehen keine Garderobenräume zur Verfügung.

  7. Nach jedem Tip wird der Raum 5 Minuten lang gelüftet.

  8. Es stehen keine Süßigkeiten zur Verfügung. Auf das Mitbringen von Kuchen etc. wird verzichtet.

  9. Zum Hygienebeauftragten ist Constanze Kanf bestimmt. Sie überwacht die Einhaltung der Regeln und ist für evtl. Fragen zuständig. Das Board ist in das Hygienekonzept eingewiesen und vertritt die Hygienebeauftragte bei den Veranstaltungen oder ernennt bei Bedarf einen Vertreter.